Pflegedienst CK

Pflegeberatung in Dortmund | Individuelle Unterstützung für Ihre Anliegen.

Die richtige Pflege zu finden, kann eine Herausforderung sein – sei es für Sie selbst oder für einen Angehörigen. Unser ambulanter Pflegedienst CK in Dortmund steht Ihnen mit einer umfassenden Pflegeberatung zur Seite. Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen, Ihre individuellen Bedürfnisse zu analysieren und passende Lösungen zu finden.

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI durchzuführen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung in der Pflege und sollen sicherstellen, dass die pflegerische Versorgung gewährleistet ist und Pflegepersonen notwendige Unterstützung erhalten.

Warum sind die Beratungsbesuche wichtig?

Die Beratungsbesuche stellen sicher, dass:

  • die Qualität der pflegerischen Versorgung gewahrt bleibt,
  • Pflegepersonen praktische Tipps und Ratschläge erhalten, und
  • die Pflegekasse den aktuellen Zustand der Pflegebedürftigkeit dokumentieren kann.
Darüber hinaus helfen die Besuche dabei, pflegende Angehörige zu entlasten und Unterstützungsangebote aufzuzeigen.

Pflegeberatung aus Dortmund

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Pflegedienst CK | Ihre Gesundheit in besten Händen.

Ablauf eines Beratungsbesuchs

Ein Beratungsbesuch ist unkompliziert und erfolgt in der Regel wie folgt:

  • Terminvereinbarung: Sie stimmen einen Termin mit der zuständigen Beratungsstelle oder dem Pflegedienst ab.
  • Beratung vor Ort: Eine fachkundige Person besucht Sie zu Hause und gibt wertvolle Hinweise zur Pflege.
  • Dokumentation: Der Beratungsbesuch wird dokumentiert und bei der Pflegekasse nachgewiesen.

Häufigkeit der Beratungsbesuche

  • Pflegegrad 2 und 3: Der Beratungsbesuch muss halbjährlich erfolgen.
  • Pflegegrad 4 und 5: Der Beratungsbesuch muss vierteljährlich erfolgen.

Gesetzliche Grundlage

Die Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche wurden gemäß § 113 SGB XI von den zuständigen Vertragsparteien beschlossen. Die rechtliche Regelung befindet sich in § 37 Absatz 5 SGB XI und wird durch den GKV-Spitzenverband sowie die Landesverbände der Pflegekassen umgesetzt.

Nutzen Sie unsere Expertise in der Pflegeberatung, um sich oder Ihren Angehörigen die passende Unterstützung zu sichern.